Kran Sicherheitsüberprüfungen

Die Betreiber von Kranen sind für die Sicherheit ihrer Krananlagen und damit auch für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Für Krananlagen regelt dies derzeit die Unfallverhütungsvorschift Krane in der Fassung vom 1. Januar 2001.
 

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(DGUV Vorschrift 52, bisher BGV D6: Krane)
      (DGUV Vorschrift 54, bisher BGV D8: Winden, Hub- und Zuggeräte)

Diese schreibt sowohl Kransicherheitsprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen (§ 25) als auch wiederkehrende Kranprüfungen (§26) vor.
 
Die Kranservice Montage GmbH führt in Zusammenarbeit mit einem nach §28 BGV D6 von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Kransachverständigen sowie als Kransachkundiger die vorgeschriebenen jährlichen Kranprüfungen von Krananlagen gemäß BGV D6 §§25, 26 durch.
 
Dabei wird geprüft, ob sich die Krananlage zum Prüfungszeitpunkt in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Es wird im wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, die folgende Tätigkeiten umfasst:
 
  • Prüfung der Ausstattung der Krananlage auf Identität mit den Angaben zum Prüfbuch (§27)
  • Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
  • Prüfung auf Funktions- und Bremsprobleme mit Last in der Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit
  • Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen
  • Dokumentation der Prüfergebnisse im Prüfbericht. Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht vermerkt
  • Beurteilung, ob der Inbetriebnahme bzw. dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Entscheidung, ob eine Nachprüfung erforderlich ist
  • Anbringen einer Vignette mit dem Monat der nächsten Prüfung und Abschlussgespräch