Die Betreiber von Kranen sind für die Sicherheit ihrer Krananlagen und damit auch für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Für Krananlagen regelt dies derzeit die Unfallverhütungsvorschift Krane in der Fassung vom 1. Januar 2001. |
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit |
Diese schreibt sowohl Kransicherheitsprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen (§ 25) als auch wiederkehrende Kranprüfungen (§26) vor. |
Die Kranservice Montage GmbH führt in Zusammenarbeit mit einem nach §28 BGV D6 von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Kransachverständigen sowie als Kransachkundiger die vorgeschriebenen jährlichen Kranprüfungen von Krananlagen gemäß BGV D6 §§25, 26 durch. |
Dabei wird geprüft, ob sich die Krananlage zum Prüfungszeitpunkt in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Es wird im wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, die folgende Tätigkeiten umfasst: |
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